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Wir begrüßen Sie herzlich auf unserer Seite. Als professionelle und kompetente Ansprechpartner stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um Ihren Führerscheinerwerb gerne zur Verfügung.

Für ein persönliches Gesprach finden Sie uns in Lehrte in der Burgdorfer Straße 57.

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Wir freuen uns auf Sie!

Führerscheinklassen

Wir sind spezialisiert auf die beliebtesten EU-Führerscheinklassen A und B bzw. die dazugehörigen Unterklassen. Erfahren Sie hier, welche Führerscheinklasse der Gesetzgeber zum Führen welcher Fahrzeuge im Detail vorschreibt.

Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen (außer dem Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren")

Eingeschlossene Klassen: AM und L

BF17

Für diejenigen, die möglichst früh mit dem Autofahren anfangen möchten, bietet sich das sog. „Begleitete Fahren“ an. Hierzu können Sie sich bereits mit 16 ½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer/-innen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Diese gilt, zusammen mit einem Ausweis, als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren. Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF17-Teilnehmende dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist. 

Begleitperson beim „Begleiteten Fahren“ kann werden, wer:

  • 30 Jahre oder älter ist
  • Seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt
  • Nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat

Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Fahranfänger/-innen selbst verantwortlich.

B96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz der Führerscheinklasse B notwendig.

B196

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 führen. Genauer: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, außerdem auch dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. Diese Regelung gilt allerdings nur für Deutschland. Für den Erwerb ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich, lediglich das Absolvieren von mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer.

Mindestalter 25 Jahre

Voraussetzungen: Vorbesitz der Führerschein-Klasse B für mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung

A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (14,96 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW (20,39 PS).

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klasse: AM

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (47,59 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Wichtig kann die Information über folgende Übergangsregelung sein: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre

A

Die „Königsklasse“ der Motorrad-Führerscheine berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten  Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h bzw. von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz A2).

Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW (5,44 PS) im Falle von Elektromotoren.

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen(Fahrräder mit Hilfsmotor).

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (5,44 PS) im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Mindestalter: 16 Jahre

Mofa

Genau genommen ist ein Mofa-Führerschein kein regulärer Führerschein. Denn zum Führen eines Mofas berechtigt bereits die Bescheinigung der bestandenen Prüfung. Mit dieser Prüfbescheinigung darf ein Mofa gefahren werden, das durch seine Bauart bedingt nicht schneller als 25 km/h schnell unterwegs ist. Außerdem darf dessen Verbrennungsmotor einen Hubraum von höchstens 50 cm³ haben. 

Mindestalter: 15 Jahre (Anmeldung bereits mit 14,5 Jahren möglich)

Ablauf

1. Kostenloses Informationsgespräch

Alle nötigen Punkte besprechen wir mit Ihnen vorab persönlich. Ausführlich, verständlich und auf Ihre persönlichen Anforderungen abgestimmt. Zu unseren Bürozeiten stehen wir Ihnen persönlich in unseren Geschäftsräumen bzw. telefonisch unter den angegebenen Festnetz-Nummern zur Verfügung. Per e-Mail erreichen Sie uns über unser Kontakt-Formular bzw. unter der Adresse:

2. Anmeldung

Die Anmeldung ist unkompliziert und dauert nur wenige Minuten. Sie selbst können zum reibungslosen Ablauf beitragen, indem Sie zügig die erforderlichen Unterlagen beschaffen.

3. Sehtest & Erste-Hilfe-Bescheinigung

Für die Beantragung des Führerscheins sind ein Sehtest und eine Bescheinigung für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Grundkurs notwendig. Der Sehtest kann bei jedem Optiker oder Augenarzt durchgeführt werden. Die Termine für entsprechende Erste-Hilfe-Kurse erfahren Sie in unseren Geschäftsräumen.

4. Antragstellung beim Straßenverkehrsamt

Um die Prüfungen ablegen zu können, muss ein vom zuständigen Straßenverkehrsamt genehmigter Führerschein-Antrag vorliegen. Für die Stellung dieses Antrags werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis/Kopie
  • evtl. vorhandene Führerscheine
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern
  • Teilnahmebescheinigung „Erste-Hilfe-Kurs“
  • Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Sehtest

Die Antragstellung wickeln wir für Sie gerne ab. Bitte reichen Sie dazu die o.g. Unterlagen bei uns ein.

5. Ausbildungsbeginn

Sobald wir die Verwaltungsthemen in die Wege geleitet haben, können Sie sich ganz auf Ihre theoretische und praktische Ausbildung konzentrieren. Wir wünschen Ihnen dabei viel Spaß und dafür viel Erfolg!

  • Büro-Öffnungszeiten

  • Dienstag, 16.30 - 18.00 Uhr
  • Donnerstag, 16.30 - 18.00 Uhr
  • Unterrichtszeiten Führerscheinklasse B

  • Dienstag, 18.00 - 19.30 Uhr
  • Donnerstag, 18.00 - 19.30 Uhr

Sondertermine für weitere Führerschein-Klassen nach Absprache

Kontakt

Fahrschule Holze

Burgdorfer Straße 57

31275 Lehrte

Tel.: 05132-2746

E-Mail: